Gebühren - Musikschule Lenningen e.V.

Mitgliedsbeitrag  
  Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 € pro Jahr und Familie, unabhängig von der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Familienmitglieder.
Fälligkeit und Beitragseinzug ist im März eines jeden Jahres.
Grundgebühr  
  Die Grundgebühr beträgt 10,00 € pro Jahr und Kurs für jeden Kursteilnehmer, unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abmeldung. Fälligkeit und Einzug ist im Januar eines jeden Jahres. In den Grundgebühren sind enthalten: Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.
Auswärtigenzuschlag  
  Der Auswärtigenzuschlag beträgt 6,00 € pro Monat und Schüler für Kursteilnehmer/innen, deren Wohnsitz sich außerhalb der Gemeinde Lenningen befindet.
Unterrichtsentgelt  
 
Unterrichtsentgelte neu ab November 2012
 
Kinder und Jugendliche
Erwachsene
30 Min.
45 Min.
60 Min.
30 Min.
45 Min.
Einzelunterricht
47,-
70,-
 
59,-
88,-
2er Gruppe
27,-
40,-
 
33,-
50,-
3er Gruppe
18,-
27,-
 
22,-
33,-
4er Gruppe
 
20,-
 
 
23,-
 
 
 
 
 
 
MFE, Kindertanz und Musikgarten
 
 
18,-
 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel und Tanzgruppen
 
 
14,-
 
15,-
 
 
 
 
 
 
Chorische Stimmbildung
 
18,-
 
 
22,-

Bei den Unterrichtsentgelten handelt es sich um eine Jahresgebühr, die in 11 Monatsraten eingezogen wird. Der Monat August ist entgeltfrei. Fälligkeit und Einzug des Entgelts erfolgt zum Ende des jeweiligen Monats.

Die Ferienabschnitte der Schulen sind auch bei der Musikschule unterrichtsfrei. Das Jahresentgelt umfasst daher entsprechend der Schulwochen mindestens 35 Unterrichtseinheiten. Sollten aus Gründen, welche die Lehrkraft oder die Musikschule zu verantworten hat, weniger Unterricht stattgefunden haben, werden auf schriftlichen Antrag der Zahlungspflichtigen die Entgelte anteilsmäßig am Ende des Musikschuljahrs (Oktober) oder des jeweiligen Kurses zurückerstattet. Das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle der Musikschule abgeholt werden.

Kosten für Instrumente, Noten und dergleichen sind in den Entgelten nicht enthalten.

Der Einzug erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren.

Ermäßigungen und Zuschüsse  
 

Freie Teilnahme an einem Ergänzungsfach erhält der Schüler/die Schülerin bei der Belegung eines Faches aus der Unter-, Mittel- oder Oberstufe.

Einen Zuschuss von 10% für den Unterricht an ihrem/seinem Lerninstrument gewähren wir den Schülerinnen und Schülern, die im Orchester der Musikschule mitspielen.

Die Gemeinde Lenningen gewährt einen Familienzuschuss in Höhe von 20% - 30% der Gesamtunterrichtsentgelte, wenn gleichzeitig drei oder mehr Kinder bei der Musikschule Lenningen e.V. Kurse belegt haben.