Gebühren - Musikschule Lenningen e.V.

Mitgliedsbeitrag  
  Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 € pro Jahr und Familie, unabhängig von der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Familienmitglieder.
Fälligkeit und Beitragseinzug ist im März eines jeden Jahres.
Grundgebühr  
  Die Grundgebühr beträgt 10,00 € pro Jahr und Kurs für jeden Kursteilnehmer, unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abmeldung. Fälligkeit und Einzug ist im Januar eines jeden Jahres. In den Grundgebühren sind enthalten: Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.
Auswärtigenzuschlag  
  Der Auswärtigenzuschlag beträgt 6,00 € pro Monat und Schüler für Kursteilnehmer/innen, deren Wohnsitz sich außerhalb der Gemeinde Lenningen befindet.
Unterrichtsentgelt  
 
Unterrichtsentgelte
 
Kinder und Jugendliche
Erwachsene
30 Min.
45 Min.
60 Min.
30 Min.
45 Min.
Einzelunterricht
43,-
64,-
 
53,-
80,-
2er Gruppe
24,-
36,-
 
30,-
45,-
3er Gruppe
16,-
24,-
 
20,-
30,-
4er Gruppe
 
18,-
 
 
22,-
 
 
 
 
 
 
MFE, Kindertanz und Musikgarten
 
 
16,-
 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel und Tanzgruppen
 
 
12,-
 
13,-
 
 
 
 
 
 
Chorische Stimmbildung
 
16,-
 
 
20,-

Fälligkeit und Einzug des Unterrichtsentgeltes ist zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats. Der Juli oder August als Hauptferienmonat ist entgeltfrei. Für andere Ferienabschnitte der Schulen erfolgt keine Rückvergütung der Gebühren. Ebenso erfolgt keine Rückvergütung, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Unterricht nicht besucht. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die bei der Lehrkraft liegen, wird er entweder nachgeholt oder anteilig abgerechnet. Der Einzug von Mitgliedsbeitrag, Gebühren und Entgelt geschieht grundsätzlich durch das Lastschriftverfahren. Eine Abbuchungsermächtigung des Mitgliedes ist hierzu erforderlich. In den Gebühren sind Kosten für Instrumente, Noten und dgl. nicht enthalten.

Ermäßigungen und Zuschüsse  
 

Freie Teilnahme an einem Ergänzungsfach erhält der Schüler/die Schülerin bei der Belegung eines Faches aus der Unter-, Mittel- oder Oberstufe.

Einen Zuschuss von 10% für den Unterricht an ihrem/seinem Lerninstrument gewähren wir den Schülerinnen und Schülern, die im Orchester der Musikschule mitspielen.

Die Gemeinde Lenningen gewährt einen Familienzuschuss in Höhe von 20% - 30% der Gesamtunterrichtsentgelte, wenn gleichzeitig drei oder mehr Kinder bei der Musikschule Lenningen e.V. Kurse belegt haben.